Die richtigen Reflexe beim Empfang eines Pakets
Sie haben gerade eine Bestellung auf www.decoalsace.fr aufgegeben und warten in aller Ruhe auf Ihr Paket.
Wissen Sie, was Sie bei der Entgegennahme Ihrer Bestellung beachten müssen ?
Sie sollten wissen, dass Sie, sobald Sie ein Paket annehmen, indem Sie den Lieferschein unterschreiben, in den Besitz der Ware gelangen und das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung auf Sie übergeht.
Daher ist es wichtig, dass Sie den Lieferschein erst dann unterschreiben, wenn Sie den Inhalt des Pakets bzw. der Pakete und den Zustand der Produkte überprüft haben.
Nehmen Sie sich viel Zeit, um Ihre Ware zu prüfen: Nach dem Gesetz haben Sie 15 Minuten Zeit, um die bestellten Produkte zu prüfen, auch wenn der Zusteller Ihnen dies nicht mitteilt.
Bevor Sie den Lieferschein unterschreiben:
Führen Sie eine kurze Prüfung des Zustands der Ware durch.
Überprüfen Sie, ob der Lieferschein mit den gelieferten Waren übereinstimmt (Art der Ware, Menge...).
Überprüfen Sie, ob die gelieferte Ware mit der getätigten Bestellung übereinstimmt (Art der Ware, Menge, etc.).
Wenn Sie nach diesen Schritten der Meinung sind, dass der Zustand der Ware nicht Ihren Vorstellungen entspricht, können Sie die Annahme der Lieferung verweigern, indem Sie ganz bestimmte Vorbehalte anmelden, wie im Folgenden erläutert.
Beschädigtes oder fehlendes Produkt: Die Vorbehalte, die Sie machen müssen
Nachdem Sie Ihr Paket geöffnet haben, bemerken Sie ein beschädigtes oder fehlendes Produkt in Ihrer Bestellung: Sie müssen beim Spediteur Vorbehalte anmelden, damit die Rücksendung des/der betreffenden Produkts/Produkte veranlasst werden kann.
Damit diese von den Spediteuren als zulässig erachtet werden, müssen Sie die nachstehenden Hinweise genau befolgen und die Gründe für Ihre Ablehnung so detailliert wie möglich darlegen.
Zu allgemeine Vorbehaltserklärungen wie "unter Vorbehalt des Auspackens" oder "Paket abgelehnt" haben keinen rechtlichen Wert.
Zulässige Vorbehalte
Wenn in Ihrer Bestellung ein oder mehrere Produkte fehlen, können Sie entscheiden, ob Sie das Paket behalten möchten oder nicht, wenn Sie z. B. bis zum Erhalt des fehlenden Produkts andere Referenzen verwenden möchten.
Sie müssen dann angeben, ob das Paket geöffnet wurde oder nicht (es kann z. B. an einer Stelle ein kleines Loch haben: Geben Sie dies an) und erklären, welches Produkt oder welche Produkte fehlen, indem Sie die Artikelnummer(n) und die Marke des Herstellers angeben, falls Sie diese kennen.
Für den Fall, dass Sie mit einem beschädigten Produkt dastehen: Geben Sie so genau wie möglich an, um welche Art von Beschädigung es sich handelt. Ist das Produkt zerbrochen, eingedrückt, zerkratzt und an welcher Stelle.
Erklären Sie auch, ob der Karton beschädigt ist, ob er geöffnet wurde, ob er schlecht verschlossen ist usw.
Die unzulässigen Vorbehalte
- "Paket abgelehnt" (es wird nicht erklärt, warum das Produkt abgelehnt wurde).
- "Paket geöffnet" (es ist nicht klar, ob Produkte fehlen oder nicht und wenn ja, welche).
- "Fehlt X Artikel" (ohne die Referenz des/der betreffenden Produkts/Produkte wird dieser Vorbehalt von den Transportunternehmen als unvollständig betrachtet).
- "In schlechtem Zustand" (es fehlt der Hinweis auf das beschädigte Produkt und die Art der Beschädigung).
- "Produkt eingedrückt" (es fehlt die Referenz des beschädigten Produkts).